Förderung · Stand 1. September 2026

Förderweg vor Vertrag und Maßnahmenbeginn prüfen

Seit 21. Juli 2026 gelten angepasste BEG-Bedingungen. Entscheidend sind Maßnahme, Wohneinheiten, Nutzung, Projektstand und der jeweils maßgebliche Antragszeitpunkt.

KfW 458 – Heizung

30 % Grundförderung. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 %, der Einkommensbonus ist gestaffelt. Die maximal berücksichtigten Kosten beginnen bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

KfW-Originalquelle

Vertrag vor dem Antrag

Für die Heizungsförderung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung und geplantem Umsetzungsdatum vorliegen.

BEG-Einzelmaßnahmen

Die Grundförderung für Gebäudehülle und weitere Effizienzmaßnahmen beträgt grundsätzlich 15 %. Ein iSFP-Bonus greift nur unter den neuen Mindestinvestitionsbedingungen.

iSFP-Bonus

Beim Einfamilienhaus gilt ein Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro. Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle nach den geltenden Kostenobergrenzen.

KfW 261 – Effizienzhaus

Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Effizienzhaus-Stufe, Tilgungszuschuss und weitere Voraussetzungen werden projektspezifisch berechnet.

Förderrechner

Unverbindliche Größenordnung mit den seit 21. Juli 2026 geltenden Eckdaten.

Rechner starten

Nächster Schritt

Dein Vorhaben persönlich prüfen lassen.

Förder-Check anfragen