KfW 458 – Heizung
30 % Grundförderung. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 %, der Einkommensbonus ist gestaffelt. Die maximal berücksichtigten Kosten beginnen bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
KfW-Originalquelle →Förderung · Stand 1. September 2026
Seit 21. Juli 2026 gelten angepasste BEG-Bedingungen. Entscheidend sind Maßnahme, Wohneinheiten, Nutzung, Projektstand und der jeweils maßgebliche Antragszeitpunkt.
30 % Grundförderung. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 %, der Einkommensbonus ist gestaffelt. Die maximal berücksichtigten Kosten beginnen bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
KfW-Originalquelle →Für die Heizungsförderung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung und geplantem Umsetzungsdatum vorliegen.
Die Grundförderung für Gebäudehülle und weitere Effizienzmaßnahmen beträgt grundsätzlich 15 %. Ein iSFP-Bonus greift nur unter den neuen Mindestinvestitionsbedingungen.
Beim Einfamilienhaus gilt ein Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro. Bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle nach den geltenden Kostenobergrenzen.
Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Effizienzhaus-Stufe, Tilgungszuschuss und weitere Voraussetzungen werden projektspezifisch berechnet.
Unverbindliche Größenordnung mit den seit 21. Juli 2026 geltenden Eckdaten.
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